Landesdatenschutzbeauftragter Bremen

Landesdatenschutzbeauftragter Bremen

Jede Person sollte selbst entscheiden können, wer was und bei welchen Gelegenheiten über sie erfährt. Der Datenschutz ist in den Ländern der Europäischen Union weitgehend übereinstimmend geregelt.

Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht als Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezeichnet. Seit dem 25. Mai 2018 ist es durch die europäische Datenschutzgrundverordnung garantiert.

Sie können sich an die Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass sich die bremische Verwaltung oder Unternehmen und andere Stellen mit Sitz im Land Bremen nicht an diese Regeln halten. Sie helfen Ihnen auch gerne dabei, Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in anderer Weise durchzusetzen.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen ist für die Überwachung und Beratung öffentlicher Stellen im Bereich des Datenschutzes zuständig. Dr. Imke Sommer ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten in Bremen sind in erster Linie durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Dieses stützt sich stark auf die EU-Datenschutzrichtlinien. Diese EU-Richtlinien dürfen jedoch nicht durch nationales Recht abgeschwächt werden. Darüber hinaus hat jedes einzelne Bundesland seine eigenen Gesetze, die Landesdatenschutzgesetze – so auch Bremen. Diese müssen jedoch aufgrund der neuen EU-Richtlinien überarbeitet werden.

Außerdem ist die Landesdatenschutzbeauftragte in Bremen nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Informationsfreiheit zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst auch nicht-öffentliche Bereiche. So ist sie beispielsweise auch Datenschutzbeauftragte für Wirtschaftsunternehmen, Parteien, Verbände und Vereine.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hilft Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, berät Sie in Fragen des Datenschutzes, beaufsichtigt die Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Unternehmen und andere private Stellen, die ihren Sitz im Land Bremen haben.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Sie ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig; niemand darf ihr fachliche Weisungen erteilen.

Was bietet die Behörde noch an?

  • Datenschutztipps

Seit Juli 2017 veröffentlicht die Datenschutzkonferenz Auslegungshilfen zur Datenschutzgrundverordnung. Diese Kurzpapiere spiegeln einheitliche Auffassungen der deutschen Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO wider.

  • Orientierungs- und Handlungshilfen

Die gesetzlichen Anforderungen und Referenzen des Leitfadens entsprechen dem alten Datenschutzrecht, das bis zum 24.05.2018 galt. Die Richtlinie ist weiterhin relevant, auch wenn die DSGVO zur Anwendung gekommen ist.

  • Publikationen und
  • Rechtsgrundlagen

Kontaktdaten:

Dr. Imke Sommer

Arndtstr. 1

27570 Bremerhaven

Tel.: 0471 596 2010

E-Mail: office@datenschutz.bremen.de