Landesdatenschutzbeauftragter NRW

Landesdatenschutzbeauftragter NRW

Das Thema Datenschutz spielt eine signifikante Rolle für Deutschland, die Welt aber auch für NRW. Zuständig für den Datenschutz ist in Nordrhein-Westfalen der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit mit Sitz in der Kavalleriestr. 2-4 in Düsseldorf. Die Einrichtung ist per E-Mail und Telefon und – nach Terminvereinbarung – auch vor Ort erreichbar.

Die Behörde ist Ansprechpartner für mehrere Parteien: Zum einen dient sie als Anlaufstelle für Betroffene, die eine mangelhafte oder fehlerhafte Verarbeitung ihrer Daten zur Anzeige bringen möchten. Spätestens seit der DSGVO ist das Thema Datenschutz deutlich stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Wer heute mit seinem Smartphone umgehen kann, versteht auch die Richtlinien zum Thema Datenschutz. Bei vielen Millionen Einwohnern und hundertttausenden Behörden, werden Daten nicht immer zu einhundert Prozent korrekt verarbeitet. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit soll hier Unternehmen unterstützen, muss dafür aber oftmals auf Meldungen von Betroffenen zurückgreifen.

Die Behörde ist auch Ansprechpartner für Unternehmen, die sich über den Datenschutz informieren möchten und ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen. Dazu zählt in erster Linie die Meldung eines Datenschutzbeauftragten, sofern dieser benannt werden muss. Ein Datenschutzbeauftragter muss in der Regel dann benannt werden, wenn ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9, DSGVO) verarbeitet oder wenn das Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen hat.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit informiert und berät auch über die Inhalte der Datenschutzgrundverordnung aber auch wichtigen Themen aus der täglichen Arbeit der Datenschutzbeauftragte, wie bspw. das Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten, Technik aber auch technische und organisatorische Maßnahmen bzgl. der Sparsamkeit der Datenerfassung, dem Schutz der Daten und den Rechten und Pflichten der Verarbeiter, Betroffenen und Verantwortlichen.

Abschließend hat die Behörde auch die Aufgabe Unternehmen zu prüfen und Anzeigen von Betroffenen nachzugehen. Vollprüfungen nimmt die Behörde vergleichsweise selten vor. Um einem Anliegen nachzugehen, kontaktiert die Behörde zunächst den Verantwortlichen (die Unternehmen oder die Behörde). Die meisten Anliegen können auf dem Schriftweg geklärt werden. In diesem Zusammenhang hat die Aufsichtsbehörde auch die Zuständigkeit bzgl. dem Verhängen von Bußgeldern. Diese haben seit Einführung der DSGVO in den letzten Jahren stark angezogen. Unternehmen müssen – je nach Schwere des Verstoßes – bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes an Strafe bezahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erster Ansprechpartner für Unternehmen und Einwohner in NRW bzgl. Datenschutzfragen ist. Leiterin der Behörde ist seit Mai 2021 Bettina Gayk.

Kontaktdaten:

Bettina Gayk

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Tel.: 0211 384 240

Fax: 0211 38424999

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de