Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen
Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen
Nachfolgend sind die unter dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen formulierten Grundsätze und Richtlinien zum Datenschutz aufgeführt.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Das Sächsische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist für die Durchsetzung des Datenschutzes in zwei Kernbereichen zuständig, die im Folgenden dargestellt werden:
- Datenschutzerklärung für die Ordnungswidrigkeitsbehörde
- Datenschutzerklärungen für die Aufsichtsbehörde
Der erste Bereich befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Verwaltungspersonal. Er sieht vor, dass bei Verstößen gegen den Datenschutz rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dieser Abschnitt definiert die Einleitung und den Zweck der Bearbeitung von Klagen gegen die Verwaltung. Außerdem werden die Rechte der Person erläutert, die rechtliche Schritte gegen den Schuldigen einleitet.
Der zweite Abschnitt enthält Einzelheiten zum Umgang mit und zur Durchsetzung von Datenschutz und Datensicherheit. Es bietet eine Rechtsgrundlage für die Lösung von Datenschutzproblemen, indem es beratende Unterstützung anbietet. Dieser Bereich ist verantwortlich für den Umgang mit Daten, deren Registrierung, Schutz und Aufbewahrung, um sie sicher zu halten. Später werden die Rechte, die Zustimmung zum Datenschutz, das Beschwerderecht und die Anforderungen an die Datenübermittlung an den Empfänger festgelegt. Auf diese Weise wird der Datenschutz für eine bestimmte Information durchgesetzt.
Die Bedeutung des Datenschutzes
Daten sind der Schlüssel zur Ressource. Genauer gesagt, wenn man den Schlüssel hat, kann man den Tresor öffnen, und wenn die Daten offen liegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass man zur Zielscheibe wird. In der heutigen Welt, in der sich jeder in Richtung technischer Lösungen bewegt, sind Datenschutz und Datensicherheit von großer Bedeutung. Wie oben erwähnt, sind Ihre Daten anfällig für Angriffe, wenn sie nicht gesichert sind.
In der Welt der Hacker, der Netzwerkangriffe und der gefälschten Dateninjektionen sind die Daten nicht mehr sicher. Dabei spielt die Datenschutzverordnung eine wichtige Rolle, um Ihre Daten zu sichern. Außerdem gibt sie Ihnen Rechte und das Bewusstsein, mit solchen Angelegenheiten umzugehen und sich und Ihre Daten zu schützen.
Informationen zur Behörde
Die für die Durchsetzung und Regelung des Datenschutzes in der Sächsischen Landesdirektion zuständige Behörde ist nachfolgend genannt.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte – Andreas Schurig – ist seit Dezember 2015 die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Außerdem sind im Sächsischen Landesamt private und öffentliche Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) tätig.
Zuständigkeiten der Behörden
Um die Integrität der Daten zu gewährleisten, sind die sächsischen Behörden für die Einhaltung und Ausarbeitung von Datenschutzbestimmungen und -normen verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung der Behörde, Informationen vertraulich zu behandeln, um die Rechte der Bürger zu schützen. Darüber hinaus sind die sächsischen Behörden auch dafür verantwortlich, Straftaten oder Datenschutzverletzungen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Auf untergeordneter Ebene sind die Behörden für die Überprüfung und Kontrolle der Datenschutzrichtlinien verantwortlich, um die Richtlinien aufrechtzuerhalten und durchzusetzen.
Zuständigkeiten
Die Hauptaufgaben, die im Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen werden, sind im Folgenden aufgeführt.
- Einrichtung und Durchsetzung von Datenschutzrichtlinien auf Verwaltungsebene.
- Beanstandung von Datenschutzverstößen.
- Entwicklung und Anleitung der Empfänger zu den Datenschutzgesetzen.
Kontaktaufnahme/Kommunikation mit den Behörden
Personen, die mit Fragen des Datenschutzes oder des Schutzes der Privatsphäre konfrontiert sind, können sich an den Sächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Das Sächsische Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit kann den Betroffenen bei Verstößen gegen die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in der Verwaltung, in Unternehmen und anderen Stellen in Sachsen helfen. Jeder Bürger kann sich direkt an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Landesamt wenden, per Telefon, E-Mail oder Fax. Einzelheiten sind unten angegeben.
Kontaktdaten:
Andreas Schurig
Devrientstr. 5
01067 Dresden
Tel.: 0351 85471 101
Fax: 035185471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de