Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
Dem Datenschutz kommt innerhalb unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung zu. Für alle Belange zum Thema Datenschutz steht der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Behörde hat ihren Sitz in Magdeburg und ist Anlaufstelle für Unternehmen, öffentliche Stellen und Betroffene.
Spätestens seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung ist das Thema Datenschutz stark in den Fokus von Unternehmen, Behörden und Öffentlichkeit gelangt. Immer mehr Menschen sind auf den Schutz ihrer persönlichen Daten angewiesen, immer mehr Unternehmen sind bei der konkreten Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen überfordert und immer höher erscheinen die Bußgelder, die Verantwortlichen im Falle eines Verstoßes drohen.
Damit Verantwortliche und Betroffene einen zuverlässigen Ansprechpartner für alle Datenschutz-spezifischen Fragen haben, wurden in allen Bundesländern entsprechende Aufsichtsbehörden errichtet. Diese Aufsichtsbehörden haben vielfältige Funktionen, angefangen von der Sanktionierung bei Verstößen gegen den Datenschutz, bis hin zur Beratung einzelner Unternehmen und Verbrauchern in Datenschutz-Fragen. Als Ansprechpartner für Fragen rund um den Datenschutz in Sachsen-Anhalt steht der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt als Ansprechpartner für Unternehmen und Einwohner Sachsen-Anhalts zur Verfügung.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt hat in erster Linie die Aufgabe, Eingaben von Bürgern (z.B. Beschwerden) zu behandeln. Darüber hinaus gilt es auch die Einhaltung des Datenschutzes bei den zuständigen Stellen zu kontrollieren. Diese Kontrollen können auch ohne konkreten Anlass erfolgen. Oftmals kontrollieren die Aufsichtsbehörden aufgrund einer oder mehrfacher Beschwerden, bspw. wenn ein Betroffener sich an die Behörde wendet, weil er den Eindruck hat, dass ein Unternehmen oder eine Behörde nicht ordnungsgemäß mit seinen Daten umgeht. Die Aufgabe des Landesbeauftragten ist es, diesen Anschuldigungen nachzugehen und aufzuklären.
Darüber hinaus ist der Landesbeauftragte auch Ansprechpartner für Unternehmen und öffentliche Stellen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder die sonstige Fragen zum Thema Datenschutz haben. Stellen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, müssen grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen. Auch Unternehmen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Abschließend hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Sachsen-Anhalt auch die Zuständigkeit für die Verhängung von Sanktionen, wie bspw. Bußgelder. Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung, ist die Höhe der Bußgelder kräftig gestiegen und können Unternehmen im Falle eines Verstoßes empfindlich treffen.
Kontaktdaten:
Albert Cohaus
Leiterstr. 9
39104 Magdeburg
Tel.: 0391818030
Fax: 03918180333
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de